Versicherungen

Versicherungen

Der Fahrgemeinschaftsteilnehmer ist durch zwei Versicherungen abgesichert, die auch unabhängig vom Carpooling gesetzlich vorgeschrieben sind. Mit anderen Worten: Fahrgemeinschaften ändern nichts an der bestehenden Versicherungssituation.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung (Haftpflichtversicherung) und die Arbeitsunfallversicherung gewährleisten, dass Sie sicher Fahrgemeinschaften bilden können

Als Fahrer sind Sie versichert durch:

Als Mitfahrer sind Sie versichert durch:

Andere Versicherungen können zusätzlichen Schutz bieten, sind jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben. Am häufigsten ist die Privathaftpflichtversicherung (Familienversicherung).
Als Mitfahrer könnten Sie beispielsweise Schäden am Fahrzeug des Fahrers verursachen. In diesem Fall kann Ihre Familienversicherung eingreifen.


Haftpflichtversicherung

Falls die Arbeitsunfallversicherung nicht eingreift, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters zum Tragen. Voraussetzung ist, dass die vom Fahrer erhaltenen Beiträge der Mitfahrer die tatsächlichen Fahrzeugkosten nicht übersteigen und kein Gewinn erzielt wird.

Der empfohlene Preis beträgt 0,10 € pro Kilometer.
Ein durchschnittliches Fahrzeug kostet etwa 0,43 € pro Kilometer (einschließlich Kraftstoff, Versicherung, Steuern und Wartung). In einem durchschnittlichen Familienfahrzeug können vier Personen bequem mitfahren (0,43 € geteilt durch 4 ergibt ungefähr 0,10 €).
 
Ist der Fahrer für den Unfall verantwortlich, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten. „Dritte“ bedeutet alle Personen außer dem Fahrer selbst – also auch die Mitfahrer im Fahrzeug.

Da es sich um eine Fahrgemeinschaft auf dem Arbeitsweg handelt, ist bei Personenschäden stets zuerst die Arbeitsunfallversicherung des Arbeitgebers zuständig.

Bei einem Unfall während einer Fahrgemeinschaft mit einem Firmenwagen (auf dem Weg zur Arbeit) sind Sie ebenfalls versichert, sofern das Carpooling vom Arbeitgeber genehmigt wurde. Seit dem 15. November 2008 ist hierfür keine ärztliche Untersuchung mehr erforderlich.


Arbeitsunfälle

Zum Arbeitsweg zählen ebenfalls:

Die Arbeitsunfallversicherung entschädigt Personenschäden unabhängig davon, ob das Opfer den Unfall verursacht hat oder nicht.